Seit dem 1. August 2013 gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland. Exakt ein Jahr darauf hatte Yahoo Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Gestern hat das Gericht einen Beschluss vom 10. Oktober veröffentlicht, wonach die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Trotzdem hat der Beschluss auch sein Gutes.
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